Lässt sich eine gelöschte Domain wiederherstellen?

Eine gelöschte Domain umfasst zunächst grundsätzlich die betreffende Internetadresse und nicht die darauf gespeicherten Daten wie zum Beispiel eine Webseite. Diese liegen auf einem gemieteten Webspace oder Server und sind von der Löschung nicht direkt betroffen, sondern können weiterhin über die IP-Adresse abgerufen werden. Das Wiederherstellen ist für einen begrenzten Zeitraum möglich, der von der verwendeten Top Level Domain (TLD) – zum Beispiel .de oder .eu – abhängt. Die Löschung erfolgt nach einer Kündigung oder falls die regelmäßig anfallenden Gebühren nicht fristgemäß bezahlt werden.

Was bedeutet eine gelöschte Domain?

Eine Domain ist ein immaterielles und handelbares Gut, das der technische Verwalter einer TLD (Registrar) einem Kunden für einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellt. Sie ist fest auf einen Inhaber registriert, der das ausschließliche Recht für ihre Verwendung innehat und juristisch für den Inhalt und die Nutzung haftet. Eine gelöschte Domain bedeutet, dass der exklusive Anspruch erlischt und anschließend jeder Interessent die Internetadresse für seine eigenen Zwecke erwerben kann. Mit der vollendeten Löschung verliert der vorhergehende Inhaber den Zugriff und somit jede Möglichkeit, Einfluss auf Inhalte zu nehmen oder gegebenenfalls zuvor eingerichtete E-Mail-Adressen der TLD zu nutzen.

Welche Gründe führen zur Löschung einer Domain?

Die wahrscheinlich mit Abstand häufigste Ursache für eine gelöschte Domain ist, dass ihr Inhaber die von seinem Domainhändler erhobenen Gebühren nicht bezahlt. Wegen der recht langen Intervalle von 12 Monaten bis zu mehreren Jahren besteht speziell bei Prepaid-Verträgen die Gefahr, dass Kunden schlicht vergessen, ihr Konto rechtzeitig aufzuladen. Allerdings kann die Löschung einer Domain unterschiedliche Gründe haben, die sich teilweise ebenfalls darauf auswirken, ob sie sich wiederherstellen lässt:

  • Rechnung für Verlängerung nicht rechtzeitig bezahlt
  • Unzureichende oder nicht wahrheitsgemäße Angaben bei der Registrierung
  • Name oder Verwendung der Domain widerspricht Bedingungen des Registrars
  • Verstoß gegen Persönlichkeits- oder Markenrechte
  • Juristischer Beschluss durch ein Gericht z. B. wegen Urheberrechten, Cyberkriminalität oder Betrug
  • Kündigung durch den Inhaber

Wann lässt sich eine gelöschte Domain wiederherstellen?

Das Wiederherstellen ist für Inhaber ausschließlich möglich, wenn die gelöschte Domain nicht aus rechtlichen Gründen entzogen wurde. Falls die Löschung durch Kündigung des Kunden oder eine ausbleibende Zahlung erfolgt ist, bieten nahezu alle Domainprovider die Möglichkeit, sie innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu reklamieren und wieder in Betrieb zu nehmen. Die entsprechende Frist hängt von der Art der TLD und dem Anbieter ab und beträgt in der Regel etwa einen Monat nach der Löschung. So gilt beispielsweise für Adressen mit .de eine Dauer (auch Karenzzeit, Restore bzw. Redemption Phase oder Grace Period genannt) von 30 Tagen, bei der .eu TLD sind es 40 Tage. Dabei muss jedoch zusätzlich die Bearbeitungszeit durch den Domainprovider berücksichtigt werden, weil das Wiederherstellen grundsätzlich nicht durch ihn, sondern durch den Registrar erfolgt. Geht nach Ablauf dieses Zeitraums bei ihm kein Antrag auf Wiederherstellung ein, steht die Internetadresse wieder öffentlich für eine neue Registrierung zur Verfügung.

Wie lässt sich eine gelöschte Domain wiederherstellen?

Der Betroffene muss rechtzeitig bei seinem Domainprovider einen Antrag auf einen „Restore“ stellen. Dieser dient immer als Mittelsmann zwischen Registrar und Endkunden, weil erstere bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich ausschließlich mit zertifizierten Geschäftspartner zusammenarbeiten und – ausgenommen von juristischen Beschwerden – extrem selten Anfragen von externen Teilnehmern bearbeiten. Ab dem Eingang des Restores gilt eine gelöschte Domain für die Dauer der Bearbeitung als gesperrt und kann nicht über den öffentlichen Markt erworben werden.

Einige, aber nicht alle Registrar und Betreiber erheben für diesen Vorgang allerdings zusätzliche Gebühren, weil dieser nicht vollständig automatisiert abläuft und einen nicht unerheblichen menschlichen Arbeitsaufwand hervorruft. Die entsprechenden Kosten belaufen sich meist von einem niedrigen zweistelligen bis mittleren dreistelligen Eurobetrag und dienen offiziell in erster Linie dazu, Arbeits- und Verwaltungsausgaben der beteiligten Unternehmen oder Organisationen zu decken.

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