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Anschrift Kontaktdaten Geschäftsführung
Vautron Rechenzentrum AG
Obermünsterstrasse 9
93047 Regensburg
Germany
Telefon: +49 (0) 941 5990 - 0
Fax: +49 (0) 941 5990 - 9630
E-Mail: info@vautron.de
Dr. Felix Seelus (CEO)
Martin Kluge (CTO)
Robert Spandl (COO)
Aufsichtsrat Registergericht USt-ID
Franz Fleischmann (Vorsitz) HRB München 152623 USt-ID: DE 231561770




Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 1.00
Gültig ab: 2023-02-01

1. Geltungsbereich

Der Vertragspartner (nachfolgend: "Vautron", "Gesellschaft" oder "Auftragnehmerin") erbringt ihre Leistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (nachfolgend: "Auftraggeber") und ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").

Entgegenstehende AGB des Auftraggebers erkennt Vautron nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Vautron sie schriftlich (Textform) bestätigt.

Diese AGB gelten auch für die laufenden Erweiterungen des Domainangebotes sowie für weitere Produktangebote von Vautron.

Mitarbeiter von Vautron sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen hinausgehen. Hierzu ist ausschließlich die Geschäftsleitung von Vautron berechtigt.

Die jeweils gültige Datenschutzerklärung finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.vautron.de/datenschutz

2. Vorrang, Ergänzungen, Anpassung der AGB

  1. Enthalten spezielle Produkte von Vautron abweichende Bestimmungen, so gehen diese den allgemeinen Geschäftsbedingungen immer vor, so dass es zu keinem Regelungskonflikt kommen kann.

  2. Vautron ist berechtigt die AGB, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und Einhaltung einer für den Einzelfall angemessenen Ankündigungsfrist (Normalfall 30 Tage), jederzeit zu ändern und/oder anzupassen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung der Auftragnehmerin notwendig ist.

    Hierzu zählen sowohl gesetzliche, wirtschaftliche, organisatorische und technische Aspekte. Sofern die Änderungen nicht eine grundsätzliche Änderung der Hauptpflichten herbeiführen und/oder eine preisliche Änderung beinhalten, gilt die Zustimmung des Auftragsgebers als erteilt, sofern dieser nicht innerhalb der gesetzten Frist vor Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen per E-Mail und/oder auf einem sonstigen hinterlegten Kommunikationsweg eine Kündigung ausspricht.

    Sind preisliche und/oder grundsätzliche Änderungen in den AGB notwendig, so haben beide Parteien innerhalb der Ankündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt zum Beispiel bei Preiserhöhungen aufgrund erhöhter Eigenkosten, Energiekosten, bei Umwandlung zunächst entgeltfreier Dienstleistungen in kostenpflichtige Dienste etc.

  3. Vautron wird die Änderungen der AGB an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse versenden. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine funktionsfähige E-Mail-Adresse hinterlegt hat und diese regelmäßig kontrolliert. Die hinterlegten E-Mail-Adresse darf nicht im Zusammenhang mit der registrierten Domain stehen, da andernfalls die Zustellung der E-Mails im Hinblick auf eventuelle Sperrungen und Löschungen nicht möglich wären.

3. Begriffsdefinitionen

Wichtige Begriffe und Definitionen
Begriff Definition und Erklärung
API Eine API bezeichnet eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface) zur Anbindung von anderen Programmen oder Diensten an das System.
Auth-Code Bei einigen Domains ist zur Einleitung eines Domain-Transfers (Umzug der Domain zu einem anderen Registrar) die Angabe eines Autorisierungscodes (Auth-Code) erforderlich. Dieser kann durch den Registrant (Endkunden, Domain-Owner) beim aktuellen Registrar (bzw. dem entsprechenden Reseller) beantragt werden.
ccTLD country-code-Top-Level-Domains (ccTLD) verweisen auf ein bestimmtes Land oder eine spezielle Region (z. B. .de auf Deutschland oder .es auf Spanien)
domain-Close Eine Domain die nicht mehr benötigt wird, kann geclosed werden, dies entspricht einer Löschung der Domain bei der zuständigen Registry, die Domain kann somit durch Dritte neu registriert werden. Ein Close kann nur durch den Domain-Owner in Auftrag gegeben werden.
(D)Dos (Distributed) Denial of Service bezeichnet die (un)beabsichtigte Überlastung eines Dienstes oder Netzes mit einer Vielzahl von gezielten Anfragen. Distributed bedeutet hierbei, dass die Anfragen aus einer Vielzahl von Quellen stammen.
DENIC Die DENIC ist die zentrale Registry für den Betrieb und die Verwaltung der .de-Domains.
DNS und Nameservices Das Domain Name System (DNS) ist für die Namensauflösung (Domain Namen zu IP-Adressen) im Internet zuständig.
Domain Eine Domain ist ein im Internet weltweit einmaliger und eindeutiger Name unterhalb einer Top-Level-Domain. Diese kann durch einen Registrar im Auftrag eines Endkunden bei einer Registry angelegt werden, der Endkunde wird in diesem Fall als Inhaber der Domain hinterlegt.
Domain Handle Ein Domain Handle ist ein Datensatz der einer Domain zugeordnet wird und insbesondere die Kontaktdaten einer Person oder Organisation (z. B. des Domain-Owners) umfasst. Hierbei ist es sehr wichtig, dass die hinterlegten Handle-Daten stets aktuell sind, da ansonsten die verantwortliche Person oder Organisation nicht kontaktiert werden kann, im schlimmsten Fall droht somit ein Verlust der Domain!
Domain Owner Der Domain Owner ist der hinterlegte Inhaber einer Domain, er ist der erste Ansprechpartner für alle Belange (z. B. rechtliche oder vertragliche Angelegenheiten) in Verbindung zu dieser.
Domain Renew Ein Domain wird bei der Erstregistrierung lediglich für eine bestimmte Zeitspanne (oftmals ein Jahr) registriert. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Domain "renewed" werden, dies entspricht quasi einer Vertragsverlängerung. Erfolgt kein Renew so wird die Domain bei der entsprechenden Registry wieder freigegeben und kann somit durch Dritte erneut registriert werden.
Domain Restore Bei manchen Registries ist es möglich, eine gelöschte Domain wiederherzustellen. Dies kann z. B. nötig werden, wenn eine Domain fälschlicherweise geclosed wurde. Ein Restore ist hierbei nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich (siehe Registry-Bedingungen) und oftmals sehr teuer.
Domain Transit Bei einem Domain Transit gibt ein Registrar eine Domain zur weiteren Verwaltung zurück an die Registry (z. B. DENIC) wobei diese vorerst nicht gelöscht wird. Die Registry versucht dann direkt mit dem Domain-Inhaber (Owner) Kontakt aufzunehmen um das weitere Vorgehen (z. B. Wechsel zu einem anderen Provider) zu besprechen.
gTLD Eine generic-Top-Level-Domain (gTLD) ist eine länderübergreifende Domain-Endung für bestimmte Verwendungszwecke (z. B. .com für kommerzielle Inhalte oder .org für Organisationen).
ICANN Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist als non-profit Organisation zuständig für die Vergabe von Namen und Adressen im Internet.
manuelle / exoten Domains Als manuelle bzw. exoten Domains werden bei der Vautron insbesondere Domains (bzw. die Registries der entsprechenden ccTLDs) bezeichnet, die keine automatisierten Schnittstellen zur Registrierung und Verwaltung (z. B. EPP) anbieten. Bei diesen (hauptsächlich kleinen) Registries erfolgt die Registrierung und Verwaltung meist noch händisch oder nur halbautomatisch. Aus diesem Grund rät Vautron von der Nutzung dieser ccTLDs explizit ab, da ein sicherer Betrieb (z. B. Renews) nicht gewährleistet werden kann.
Paypal Paypal ist ein Betreiber eines Online-Bezahldienstes.
Premium-Domain Premium-Domains sind Domains, die auf Grund einer bestimmten Eigenschaft (z. B. Ihres Namens oder der Länge des Domainnamens) durch die jeweilige Registry als besonders begehrt oder wertvoll ("premium") eingestuft werden. Bei der Registrierung solcher Domains können daher sehr hohe Kosten entstehen die teilweise vorab nicht ersichtlich sind. Vautron nimmt daher an der Registrierung von Premium-Domains nicht teil.
Registrant Ein Registrant (meist gleichbedeutend mit dem Domain-Owner) ist die Person oder Organisation, die die Registrierung einer Domain bei einem Registrar durchführt.
Registrar Ein Registrar (hier: Vautron) ist eine Organisation oder ein Unternehmen, das die Registrierung einer Domain im Auftrag des Registrants bei der jeweiligen Registry (z. B. DENIC) durchführt, hierzu muss der Registrar bei der jeweiligen Registry akkreditiert sein.
Registry (oder auch NIC) Eine Registry oder auch NIC – Network Information Center genannt verwaltet eine oder mehrere Top-Level-Domains (TLD) im DNS und ermöglicht die Registrierung von Domains unterhalb dieser. Sie stellt zudem insbesondere die Schnittstellen (z. B. EPP) für die Registrierung der Domains sowie entsprechende WHOIS-Dienste zur Verfügung.
Reseller Ein Domain Reseller kauft kostengünstig Domains (z. B. bei Vautron) und verkauft diese (meist mit einem Aufschlag) und evtl. zusammen mit weiteren Dienstleistungen an einen Endkunden weiter.
TLD Top-Level-Domain bezeichnen die oberste Ebene einer Domain (z. B. com oder de). Hierbei wird unterschieden zwischen länderspezifischen TLDs (ccTLDS) und allgemeinen TLDs (gTLDS).
UDRP Bei der Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) handelt es sich um ein Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten. Dieses wurde durch die ICANN eingeführt und wird für alle gTLDs gefordert, zudem haben viele ccTLD Registries dieses oder ähnliche Verfahren zur Streitschlichtung etabliert.
virtuelle Server / V-Server / Cloud-Server Ein virtueller Server nutzt (und teilt sich) gemeinsame Ressourcen (CPU, RAM, Festplatten) mit anderen virtuellen Servern auf einem physikalischen Server. Die virtuellen Server werden hierbei voneinander abgeschottet und verhalten sich nach außen wie eigenständige Rechner. Vorteile virtueller Server ist insbesondere die Kosteneinsparung durch die bessere Ausnutzung der Ressourcen.
WHOIS Das WHOIS ist ein Protokoll mit dem Informationen zu Domains (z. B. Domain-Owner, verwendete Nameserver, Registrar, etc) abgefragt werden können. Die entsprechenden Daten wurden jedoch im Zuge der Einführung der DSGVO inzwischen deutlich reduziert.
WIPO Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) bietet als Mediator einen Domain Name Dispute Resolution (UDRP) an.

4. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

Vertragsschluss

Der Antrag des Auftragsgebers stellt ein Angebot an Vautron zum Abschluss eines Vertrages dar. Eine Eingangsbestätigung des Antrags stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Vautron kommt erst durch die Übersendung der Zugangsdaten durch Vautron zustande.

Vertragsgegenstand

  1. Vautron bietet technische Dienstleistungen im Internet an und stellt Technik für Domainregistrierung, Serverhosting (physikalisch und virtuell) und Serverhousing, Webspace, Nameservices sowie umfangreiche Software / Tools zur Verfügung.

  2. Vautron bietet die Registrierung von Top Level Domains ("TLDs") bei zahlreichen Vergabestellen bzw. Vertragspartnern.

    Unsere TLD Preise beinhalten anteilig die Fixkosten der jeweiligen TLD. Hierzu zählen u. a. Registry-Mitgiedsbeiträge, Kosten zum Betrieb der Domainverwaltungsinfrastruktur und des DNS-Systems. Zusätzlich sind Währungsschwankungen berücksichtigt.

  3. Vautron tritt bei der Verschaffung/Registrierung der jeweiligen Domains lediglich als Vermittler auf und haftet nicht für die tatsächliche Registrierung oder sonstige rechtliche Ansprüche Dritter.

    Eine rechtliche Prüfung, ob die beantragte Domain frei von Rechten Dritter ist oder Rechte Dritter verletzt, findet ausdrücklich nicht statt und eine diesbezügliche Haftung von Vautron ist ausgeschlossen.

    Vautron hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe, weder auf die tatsächliche Zuteilung, noch auf den zeitlichen Ablauf. Erst wenn ihnen die gewünschte/registrierte Domain tatsächlich bereit gestellt wird, kann von einer erfolgreichen Registrierung ausgegangen werden, welche jedoch keine Gewähr dafür darstellt, dass die Domain frei von Rechten Dritter ist.

    Der Auftraggeber bestätigt ferner die Kenntnis der Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.

    Vautron nimmt nicht am Premiumhandel in Bezug auf Domains teil. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine vorab Prüfung durchzuführen, ob es sich bei einer Domain um eine Premiumdomain handelt. Vautron selbst führt eine entsprechende Prüfung nicht durch. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet Vautron als zuständige Domainverwaltungsstelle (Registrar) einer Premiumdomain zu benennen. Eine Nutzung der Domain ist über das Domainverwaltungssystem von Vautron nicht möglich. Bei einer Zuwiderhandlung anfallende Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen.

  4. Die Gesellschaft hat eine Plattform entwickelt, über die Resellern und Großauftraggebern direkten Zugriff auf die Registrierung und Verwaltung von Domains nehmen können.

  5. Der Auftraggeber kann alle Anträge zur Registrierung noch nicht an Dritte vergebener Domains per Weboberfläche oder API absenden und bekommt alle dafür notwendigen Zugänge und Zugangsdaten.

    Er erhält die Möglichkeit, zu marktgerechten Konditionen die Technik der Auftragnehmerin zu nutzen.

  6. Bei Einführung einer neuen TLD in das Angebot der Auftragnehmerin kann das Registrierungsverfahren unter Umständen bis zur Einbindung in den bestehenden Robot (Weboberfläche / API) variieren.

  7. Die Auftragnehmerin garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Server, Nameserver, Robotersysteme und Standleitungen eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.

    Dies gilt nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen aufgrund von Faktoren, auf die Vautron keinen direkten Einfluss hat.

    Dies gilt auch nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen die bei Vautron aufgrund rechtswidriger Handlungen von innen und außen eingetreten sind, oder systembedingt durch notwendige Reparaturen, Updates, Programmierungen und/oder Wartungsleistungen eintreten.

    Um die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Netze, des Systems, der Daten, der Programme und Anwendungen von Vautron und von Dritten zu gewährleisten (insbesondere auch den (Hersteller- oder anderweitigen Support), hat Vautron das Recht, in zumutbarem Umfang entsprechende Änderungen und Abschaltungen vorzunehmen und/oder Updates / neue Versionen einzuspielen oder zur Einspielung zur Verfügung zu stellen.

  8. Bereitgestellte Tools, Bilder, Grafiken, Videos, Animationen, Scripte, Texte, Software und/oder Programme unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen ausschließlich im Rahmen der vertraglich erteilten einfachen Nutzungsrechte für die Dauer des Vertrages genutzt werden. Es gelten zudem ergänzend die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Es ist nicht gestattet Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Kopien von überlassener Tools, Bilder, Grafiken, Videos, Animationen, Scripte, Texte, Software und/oder Programme nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Für Open-Source-Sofware gelten abweichend hiervon die jeweils der Software hinterlegten Lizenzbedingungen.

  9. Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich Vautron vor, die dem Auftraggeber zugewiesenen IP-Adressen zu ändern, wenn dies aus technisch oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

  10. Vautron bietet ein passwortgeschütztes Kundencenter in welchem der Auftraggeber eigene Einstellungen vornehmen kann und Informationen zu seinem Vertragsverhältnis abrufen kann.

  11. Vautron hinterlegt bei der (Neu)Installation eines auf Linux-basierenden Servers einen SSH-Key von Vautron sowie verschiedene Scripte zur Überwachung des Servers und des Betriebssystems. Eine Haftung und / oder Verpflichtung zur Überwachung des Servers und des Betriebssystems wird dadurch nicht begründet. Der SSH-Key ermöglicht Vautron einen vollen administrativen Zugriff auf den Server. Dieser Zugriff wird im Rahmen des technischen Supports sowie zur Erstellung von Backups benötigt. Der Auftraggeber / Kunde kann den administrativen Zugriff auf den Server durch Vautron auf Grund des SSH-Keys durch Entfernung des SSH-Keys auf dem Server jederzeit abschalten, mit der Folge, dass Vautron keine Zugriffsmöglichkeiten mehr hat. Eine technische und / oder sonstige Unterstützung durch Vautron, welche den Zugriff auf das System / Daten erfordert, ist dann nicht mehr möglich.

  12. Bei Wahl eines Managed-Servers, Managed-V-Servers oder Managed-Cloud-Servers wird dem Auftraggeber / Kunden aus Sicherheitsgründen kein administrativer Zugriff eingerichtet. Möchte der Auftraggeber / Kunde einen administrativen Zugriff, so wird Vautron weiterhin den Managed-Server administrieren, jedoch unter Ausschluss jedweder Haftung.

  13. Vautron bietet die Möglichkeit eine automatisierte Backup-Funktion im Kundencenter zu aktivieren. Die System- und Software-Voraussetzungen sind im Kundencenter hinterlegt. Die Backup-Funktion ist nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung und entbindet den User ausdrücklich nicht von der Pflicht zur Sicherung seiner Daten auf einem externen Medium, welches nicht im Zusammenhang mit Vautron steht. Vautron übernimmt keine Haftung für eventuellen Datenverlust (auch Totalverlust) auf Grund eines fehlerhaften Backup-Vorgangs, unabhängig von der Ursache der Störung. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vautron auf Grund fehlerhafter und / oder fehlender Backups ist ausgeschlossen.

  14. Die Funktion Server-Überwachung, soweit dies vom Auftraggeber im Kundencenter aktiviert wurde, stellt eine zusätzliche freiwillige Leistung von Vautron dar, für welche Vautron keine Durchführungspflicht und / oder Handlungspflicht trifft. Eine Haftung von Vautron ist ausgeschlossen.

5. Verhaltenspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftaggeber verpflichtet sich innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsabschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu erbringen und Vautron zur Verfügung zu stellen.

    Sollte dies unterbleiben, ist Vautron berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, selbst Auskünfte einzuholen und/oder unrichtige Angaben in der Firmierung und Anschrift in der Weise abzuändern, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

    Im Zweifelsfall ist bei Nichtvorlage eines Nachweises über die Unternehmereigenschaft davon auszugehen, dass der Ansprechpartner und Auftraggeber Unternehmer ist.

  2. Vautron bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, Domains wie ein Registrar zu registrieren und zu verwalten ("Direkt-Registrierungsservice").

    Vautron hat sich daher an die für Registrare geltenden jeweiligen Pflichten und Verfahrensweisen zu halten.

    Beispiele (nicht abschließend):

    • Für .de-Domains gelten die Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der DENIC (einsehbar unter https://www.denic.de).
    • Für .uk-Domains gelten die Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der Nominet (einsehbar unter https://www.nominet.co.uk).
    • Für andere Top Level Domains gelten die jeweiligen Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der ICANN (https://www.icann.org) und der jeweiligen Registries (VeriSign, Afilias, Digital Identity, NeuLevel, Switch, NIC-AT, Keysystems, SITA, Global Name Registry, NCBA, MuseDoma, RegistryPro, RAI, ES-NIC, DNS.BE, SIDN, DNS-LU, NIC-SE, NIC-FI, NORID-NO, NIC-DK, NIC-HU, NIC-PL, NIC-RO, SamoaNIC.WS, E-NIC.CC, NIC.AG, EE-Net.EE, DNS.PT, NIC.MC, .tv-Corporation). 
    • Die entsprechenden URLs der Registrare/NICs der generischen TLDs erreichen Sie über https://newgtlds.icann.org

    Der Auftraggeber verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass jeder Domaininhaber bei der Bestellung über den Auftraggeber die aktuell gültigen Registrierungsbedingungen des für die TLD zuständigen NICs, bzw. der zuständigen Registry anerkennt und Kenntnis davon erlangt, dass er ein direktes Vertragsverhältnis mit der zuständigen Registry und/oder der Vautron Rechenzentrum AG als Registrar eingeht.

    Die Bedingungen finden Sie unter: https://www.vautron.de/registry

    Mit der Anerkennung der jeweiligen Registrarbedingungen gelten auch die jeweiligen Verfahrensarten, wie das Schiedsverfahren bei Domainstreitigkeiten (WIPO) oder DISPUTE-POLICY (UDRP - Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy). Diese Verpflichtungen gelten für alle beteiligten des Auftraggebers, Reseller, Unterreseller bis hin zum Domaininhaber.

    In diesem Sinne sind auch diese AGB in derselben Form, oder mit gleicher Rechtswirkung, weiter zu geben.

    Bei vermittelten Aufträgen ist der vermittelnde Provider verpflichtet, den Domaininhaber auf die rechtlichen und vertraglichen Zusammenhänge, auf die Richtlinien des jeweils zuständigen NIC (z. B. ICANN Richtlinie), sowie auf die AGB von Vautron hinzuweisen.

    Sollte es diesbezüglich Defizite und/oder Zweifel geben und/oder die Domainverlängerung gefährdet sein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, sich unverzüglich ohne Vorankündigung mit dem jeweiligen Domaininhaber und/oder Unterreseller in Verbindung zu setzen und/oder das Vertragsverhältnis mit dem Vermittler und/oder Provider ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

    Auf konkrete Nachfrage von Vautron wird der Auftraggeber dies binnen 24 Stunden durch geeignete Nachweise belegen. Reagiert der Auftraggeber auf eine solche Anfrage nicht oder kann der Nachweis nicht erbracht, werden, ist Vautron berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und direkt mit dem Domaininhaber Kontakt aufzunehmen.

  3. Der Auftraggeber hat Vautron von allen Forderungen und Streitigkeiten, gleich in welcher Hinsicht, frei zu stellen. Rechtliche und wirtschaftliche Nachteile, die Vautron aus Handlungsdefiziten des Auftraggebers oder dessen Domainbestand entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der Auftraggeber aus Anlass einer Beschwerde nicht erreichbar sein, ist Vautron berechtigt einen Juristen einzuschalten. Bearbeitungs- und Anwaltsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist die Auftragnehmerin berechtigt, sich selbst vorab in die so genannten Description- und Registrar-Handles einzutragen.

    Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registration Handles zur Verfügung stehen, ist Vautron berechtigt, selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. DENIC, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.

  5. Vautron wird dem Auftraggeber in Einzelfällen die jederzeit widerrufbare Vollmacht im Namen von Vautron administrative Veränderungen vorzunehmen, die in die Rechte des Domaininhaber schwerwiegend eingreifen, erteilen.

    Dazu gehören insbesondere Domainlöschungen, Domainumzüge, Veränderungen der Inhaberdaten, usw.

    Einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Vollmacht und/oder Ausübung der Rechte im eigenen Namen steht dem Auftraggeber nicht zu. In diesem Fall muss der Auftraggeber seine Änderungs- und/oder Administrationswünsche an den Support der Vautron richten.

  6. Der Auftraggeber ist gegenüber seinem Endkunden und gegenüber Dritten für die Verwaltung der Domain vollständig eigenverantwortlich.

    Insbesondere hat nachfolgende Pflichten gegenüber seinen eigenen Kunden:

    • Prüfpflichten im Hinblick auf geltend gemachte Drittrechtsverletzungen und die Pflicht der Ergreifung erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr-/Regelung der Ansprüche.
    • Einweisung der Kunden des Auftraggebers
    • Bereitstellung eines entsprechenden Supports für seine Kunden damit dafür Sorge getragen wird, dass Vautron nicht durch Support, Recherche- und sonstigen Reklamationsaufgaben durch die Kunden des Auftraggebers in Anspruch genommen wird.

    Eine Verpflichtung zu entsprechender Leistungen auch gegenüber den Kunden des Auftraggebers übernimmt Vautron ausdrücklich nicht.

    Übernimmt Vautron entsprechende Aufgaben, so ist Vautron berechtigt dem Auftraggeber den entstandenen Bearbeitungsaufwand in Rechnung stellen.

  7. Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, seine Programme, Systeme, Scripte, Apps, Dateien und sonstige Anwendungen nach den jeweils aktuellen Standards der Informationssicherheit einzurichten und zu betreiben, so dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Systeme von Vautron und Dritten gewährleistet ist.

  8. Der Auftraggeber und/oder der Kunde des Auftragsgebers erstellt regelmäßig Sicherungskopien aller sich auf den Servern von Vautron von ihm befindlichen Daten auf einem nicht bei Vautron liegendem Speicherort, so dass dieser im Falle des Verlustes von Daten sicherstellen kann, dass die Daten vollständig bei Vautron wiederhergestellt werden können. Vautron haftet nicht für den Verlust von Daten aufgrund eines fehlerhafter und/oder unvollständiger Sicherungsprozesse des Auftraggebers oder seinen Beauftragten.

  9. Der Auftraggeber / Kunde verpflichtet sich zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Passwörter müssen stark sein und den gängigen Richtlinien entsprechen und dürfen nicht mehrfach vergeben werden. Eine Änderung der Passwörter nach jeweils 6 Monaten wird empfohlen. Wenn die Möglichkeit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) gegeben ist, wird diese empfohlen. Eine Weitergabe von Passwörtern und Zugangskennungen an Unbefugte sowie eine missbräuchliche Verwendung durch den Kooperationspartner/Auftraggeber ist untersagt.

  10. Es besteht eine Nachweispflicht für die Berechtigung zur Vornahme von Domainhandlungen, so dass die Rechtmäßigkeit der einzelnen Handlungen jederzeit auf Anforderung in geeigneter Form nachgewiesen werden können. Nicht durch den Domaininhaber autorisierte Handlungen (z. B. Umzüge, Löschungen etc.) können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen, für welche der Ausführende haftet. Der Ausführende stellt Vautron insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen

Grundsätzliches

Alle Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten, außer es ist etwas abweichendes im Auftrag geregelt. Hardware und sonstige Waren / Domains bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Vautron (Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Zahlung).

Domainentgelte zur Verlängerung sind grundsätzlich vier Wochen vor dem Verlängerungstermin fällig. Verbrauchsabhängige Entgelte werden jeweils mit Rechnungstellung fällig.

Bei einem Domain-Transfer oder Domain-Close während der Laufzeit werden bereits in Rechnung gestellte Domaingebühren nicht erstattet.

Preisänderungen

Preisänderungen bei einer oder mehreren Registries (Registrierstellen, bzw. NICs) werden von Vautron an den Auftraggeber weitergegeben. Die auf einzelne Domains spezifisch anfallenden Beschaffungskosten wie z. B. die Erhebung spezieller Kontoführungs- und Überweisungsgebühren im Ausland oder Kosten evtl. Vermittler und/oder Zwischenhändler können an den Auftraggeber weiterberechnet werden. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich bereits jetzt einer Preisänderung zu, welche auf der Erhöhung der Eigenkosten von Vautron durch Preisänderungen bei den Registrierungsstellen und/oder durch zusätzliche Bankkosten aufgrund Auslandsüberweisungen anfallen. Eine Verpflichtung von Vautron, zur Weiter-/Abgabe von Leistungen und Produkte unter dem Einkaufspreis von Vautron selbst, besteht nicht.

Vautron ist berechtigt Preisänderungen, welche sich durch die Änderungen des Wechselkurses ergeben, an den Auftraggeber weiterzugeben und entsprechende Nachvergütung zu verlangen.

Kreditlimits

In Einzelfällen freiwillig eingeräumte Kreditlimits, können jederzeit durch einfache Erklärung von Vautron für die Zukunft widerrufen werden. Bei Überschreiten der Toleranzschwelle des Kreditlimits erfolgt systembedingt eine automatische Rücksetzung des Limits.

Post-Pay

Bei Post-Pay erfolgt eine Sperrung der Dienste bei nicht fristgerechter Zahlung

Zahlungen für einzelne Domains, oder unklaren Angaben im Verwendungszweck sind nicht zuordenbar, es werden immer die Gesamtbeträge kumulativ zusammengefasst. Das Fehlen von Teilbeträgen ohne gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung ist gleichbedeutend mit einer Nichtzahlung der Gesamtsumme der jeweiligen Rechnung. Die Laufzeiten einzelner Domains können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Offene Posten

Offene Posten einzelner Domains, Servicepauschalen, etc. können mit Zahlungen von Laufzeiten anderer Domains verrechnet werden.

Paypal-Zahlungen (nur Aufladen des Vorkasse Kontos)

Paypal kann ausschließlich zum Aufladen des Vorkasse Kontos verwendet werden.

Der Auftraggeber übernimmt die Gebühren für den anfallenden Aufwand der Paypal-Zahlung in Höhe der Paypal-Gebühren, welche je nach Service von Vautron in üblichen Abständen in Rechnung gestellt werden oder bereits bei Zahlung der Vorkasse von dieser abgezogen werden. Anfallende Gebühren für Paypal-Rücklastschriften trägt der Auftraggeber.

Pro Paypal-Zahlung gilt ein Sende-Minimum von 100,00 Euro (zzgl. USt. und Paypalgebühren). Sollte der Auftraggeber Paypal-Zahlungsarten verwenden, die bei Paypal einen Zahlungsvorbehalt zur Folge haben, so ist Vautron berechtigt auf die Zahlungsgutschrift zu warten, bis der Gutschriftvorbehalt aufgehoben ist.

SEPA

Sollte der Auftraggeber am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird ausdrücklich eine Verkürzung der Vorabankündigungsfrist auf einen Tag vereinbart.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Hierzu hat der Auftraggeber eine gültige Email bei Vautron hinterlegt. Der Auftraggeber ist für die Funktionsfähigkeit der hinterlegten Emailadresse allein verantwortlich. Eine Rechnungsprüfung hat der Auftraggeber selbst im Kundenzentrum vorzunehmen.

Konto

Der Auftraggeber erhält über das Kundencenter Einsicht auf sein Konto und die Zahlungsverpflichtungen (z. B. Vorkasse, Rechnungen etc.)

Vautron stellt dem Auftraggeber ein internes Konto zum Ausgleich von Vorkasse Gebühren zur Verfügung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dieses Konto für die Bezahlung anstehender Verlängerungen und Neuregistrierungen einschließlich der Kosten für die Abbuchungsprozesse ausreichend Guthaben enthält.

Für den aktuellen Stand von Einzahlung und Verbrauch durch Dienstleistung und Domainregistrierung sind ausschließlich die Rechnungen verbindlich.

Die Angabe in der Balance im Kundencenter ist nicht verbindlich. Sie kann u. a. dadurch fehlerhaft werden, wenn Zahlungsrückstände und Inkassomaßnahmen erforderlich wurden, oder PayPal Zahlungen rückgebucht wurden etc.

Angaben bei Zahlungen

Auf jedem Zahlungsbeleg sind die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken. Für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Vautron weist darauf hin, dass Zahlungen einzelner Domains ohne korrekte Angabe von Auftraggeber- bzw. Rechnungsnummern nicht zugeordnet werden können, und dass es durch falsche Angaben zu Mehrkosten (z. B. Mahngebühren), Sperrungen, bis hin zum Verlust von Domains kommen kann.

Verrechnung eingehender Zahlungen

Vautron ist berechtigt eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Forderungen anzurechnen.

Zahlungen des Auftraggebers müssen dabei durch Vautron nicht einzelnen Domains zugeordnet werden, sondern beziehen sich anteilig auf die gesamten offenen Posten. Anderweitige Zahlungsbestimmungen des Auftraggebers entfalten insoweit keine Wirksamkeit.

Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen (älteste Forderung) anzurechnen.

Die Aufrechnung gegen Forderungen von Vautron ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Mahngebühren / Verzugszinsen

Bei nicht fristgerechter Zahlung/Lastschriftrückgabe ist Vautron berechtigt, sämtliche Kosten, welche durch die nicht fristgerechter Zahlung / Lastschriftrückgabe entstanden sind, in Rechnung zu stellen.

Vautron kann die Kosten eines Mahnschreiben einer Sperrung und/oder einer unberechtigte Rücklastschrift pauschal mit 10,00 € in Rechnung stellen, oder den tatsächlichen Schaden verlangen.

Liegt eine berechtigte Sperrung durch Vautron vor, so ist Vautron berechtigt, die Entsperrung erst nach erfolgten Ausgleich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € vorzunehmen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Vautron unbenommen, wie auch dem Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens möglich ist.

Die Verzugszinsen und der sonstige Verzugsschaden richtet sich nach § 288 BGB.

Preislisten

Für Domainregistrierung und sonstige Dienstleistungen gelten die jeweils aktuellen Preise entsprechend der Preisliste im Kundencenter.

Die Preise ausländischer Domains werden grundsätzlich in Euro angegeben und einmal monatlich den Währungsschwankungen angepasst.

Vautron hat das Recht, die Preise für alle oder ausgewählte ausländische Domains nach einer Vorankündigung von 30 Tagen auf die jeweilige Landeswährung umzustellen.

Zahlungen des Auftraggebers an Vautron werden in diesem Fall zu den amtlichen Schlusskursen des jeweiligen Tages des Zahlungseingangs auf dem Konto von Vautron umgerechnet. Das Wechselkursrisiko durch die zeitliche Divergenz zwischen Aktions- und Valutatag werden mit 2% zu Gunsten von Vautron berechnet.

Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich in Euro, sofern sie nicht ausdrücklich mit einer anderen Währung ausgezeichnet sind, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Folgen nicht fristgerechter Zahlungen / fehlerhafte Inhaberdaten

Geht das vom Auftraggeber geschuldete Entgelt nicht fristgerecht, unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer, bei Vautron ein, ist Vautron, ohne weitere Ankündigung, berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und den jeweiligen Dienst zu sperren/einzustellen und/oder die unten weiter beschriebenen Handlungen vorzunehmen.

Die Sperre und/oder Einstellung der Dienste und/oder die weiteren Handlungen entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Entgeltzahlung.

Accountsperre

Während der Accountsperre werden alle Dienste aufrecht erhalten, auch Inhaberänderungen, Löschungen, etc. werden durchgeführt. Entsprechende Aufträge sind an den Support zu senden, welcher die Durchführung vornimmt. Der Auftraggeber wird die Durchführung überwachen.

Umstellung auf Ablaufdatum

Alle zur Verlängerung anstehenden Domains werden automatisch auf Ablaufdatum gestellt, eine automatische Verlängerung der Domainlaufzeit erfolgt somit nicht.

Um Domainverluste zu vermeiden, erhält der Auftraggeber 14 Tage vor der Ablauflöschung eine Liste der betroffenen Domains.

Fristlose Kündigung / Systemumstellung

Vautron ist berechtigt, das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsverzug fristlos zu kündigen oder wahlweise auf das Resellersystem mit Preisaufschlag umzustellen. Die fristlose Kündigung entbindet den Auftraggeber jedoch nicht von der Zahlung der Gebühren, welche bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung angefallen wären.

Transit / Schließung der Domains

Bei Nichtzahlung von Domaingebühren, insbesondere bei anstehenden Verlängerungen, ist Vautron berechtigt die Domains wahlweise in den Transit (Rückgabe an die Registry) zu geben oder zu schließen (Close).

Verrechnung ausstehender Forderungen mit Guthaben aus dem Vorauszahlungskonten

Sofern der Auftraggeber sich mit seinen Entgelten im Zahlungsverzug befindet, ist die Vautron berechtigt, diese dem Vorauszahlungskonto für Domaingebühren zu belasten.

Direkte Kontaktaufnahme mit den Kunden des Auftraggebers

Zur Vermeidung von Ausfällen, geschäftsbedrohenden Zuständen oder Datenverlusten bei Endkunden ist Vautron berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich im Falle der Kündigung, Nichterreichbarkeit, Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit direkt mit den Endkunden und/oder Resellern des Auftraggebers in Verbindung zu setzen und vertragliche Vereinbarungen zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Geschäftsbetriebes der Endkunden und/oder Resellern zu treffen.

In diesem Zusammenhang ist Vautron berechtigt Domains auf andere Nameserver zu aktualisieren und falls notwendig die Vermittlung zu anderen Webhostern vorzunehmen.

Nichterreichbarkeit des Domaininhabers und fehlende Zahlung

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Registries, dass der Domaininhaber und/oder der Admin-C die aktuellen Daten bei der Registry hinterlegt, damit auch die Erreichbarkeit gewährleistet ist.

Der Auftraggeber hat für die Aktualität dieser Daten zu sorgen und ist auch für die Domains haftbar, die über seine Registrierzugänge angemeldet wurden.

Sollte der Auftraggeber nicht mehr auffindbar sein und eine Domain unbezahlt bleiben, wird Vautron eine fristlose Kündigung aussprechen.

Durch die Hinterlegung unrichtiger und/oder veralteter Eigentümer- und /oder Admin-C Daten, wird eine unzulässige Form der Anonymisierung erreicht, die zur fristlosen Kündigung und zur Löschung aller hinterlegten Daten berechtigt.

Es erfolgt die Löschung oder die Weiterleitung der Domains an eine Domain-Verwaltungsgesellschaft.

Sämtliche Maßnahmen von Vautron entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von der Zahlung der Gebühren, welche bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung angefallen wären, sowie den Kosten des zusätzlichen Auffand von Vautron.

8. Registrierung / Verlängerung / Vertragslaufzeit / Transfer / Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit von Domains beträgt grundsätzlich 12 Monate, sofern sich aus der Preisliste und/oder aus diesen Bedingungen keine andere Laufzeit ergibt.

  2. Vautron führt Neuregistrierungen und Verlängerungen nur durch, soweit die Gebühren durch das Konto gedeckt sind. Die Deckung der anfallenden Gebühren liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftragsgebers. Vautron ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber die mangelnde Deckung mitzuteilen.

    Soweit das Konto des Auftraggebers keine ausreichende Deckung zur Verlängerung aller fälligen Domaingebühren für Folgeperioden aufweist, erfolgt eine systemseitige Verlängerung von Domains in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens.

    Bei gleicher Domainfälligkeit werden Domains im Ermessen von Vautron verlängert. Das Guthaben sollte daher stets mit einem Sicherheitszuschlag geführt werden.

    Werden Verlängerungen oder Neuregistrierungen mangels Guthaben nicht durchgeführt, haftet Vautron nicht für etwaige Verluste/Schäden.

  3. Vautron kann eine Verlängerung auch dann durchführen, wenn die Bezahlung der Folgejahresgebühren durch eine entsprechende Solvenz des Kunden und/oder Vorauskasse sichergestellt ist. Eine diesbezügliche Verpflichtung trifft Vautron nicht.

  4. Besonderheit bei Vorhandensein einzelner Registries (NIC), die noch manuell oder teilmanuell registriert werden.

    Wichtige Internet Präsenzen, Shops, etc. sollten immer auf vollautomatisierte Domains gelegt sein. Manuelle und teilmanuelle Top-Level Domains unterliegen immer einem gewissen Risiko bei der Auftragsverlängerung etc.

  5. Sog. Massen- oder Sammel-Domaintransfer sind wegen der erhöhten Fehlergefahr und mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.

  6. Die bei der zuständigen Registry angegebenen Inhaberdaten müssen aktuell und korrekt sein, sowie eine Erreichbarkeit unter den dort angegebenen Daten gewährleisten. Verzögerungen / Schäden und/oder Mehrkosten, welche auf fehlerhafte / veraltete Daten zurück zu führen sind, sind von Auftraggeber zu tragen.

    Jeder Domaininhaber und auch der zuständige Auftraggeber (Reseller) haben darauf zu achten, dass bei der zuständigen Registry die aktuellen Daten eingetragen sind und dass eine Erreichbarkeit unter der angegebenen Emailadresse gewährleistet ist. Ansonsten ist die Verlängerung der Domain nicht sicher gestellt.

  7. Sollten Bestätigungen der Domaininhaber für Umzüge oder Löschungen nicht bei Vautron vorliegen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem angeforderten Vorgang stehenden Unterlagen innerhalb von spätestens 12 Stunden auszuhändigen. Eine nicht fristgerechte Herausgabe dieser Unterlagen stellt einen fristlosen Kündigungsgrund dar.

  8. Dem Auftraggeber werden die Auth-Codes (bei Registries die mit Auth-Code arbeiten) zur Verfügung gestellt. Ein nicht identifizierter Domaininhaber muss sich gemäß der Registrar- und ICANN-Bedingungen zu seinem eigenen Schutz ordnungsgemäß ausweisen. Hierfür ist die Übermittlung geeigneter Unterlagen erforderlich.

  9. Vautron ist berechtigt alle im Zusammenhang mit der Registrierung, Löschung und dem Transfer von Domains stehenden Informationen, Daten sowieso Schriftverkehr, an den Domaininhaber, die zuständige Registry (NIC) und an sonstige betroffene natürliche und juristische Personen weiterzugeben.

  10. Vautron kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. Domaintransferanträgen, Schließungsanträgen (CLOSE), Reklamationen etc. auf einen Identitätsnachweis bestehen.

  11. Domain-Operationen

    Domaintransfer / Domainschließung

    Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines Domaintransfers selbst verantwortlich. Der Auftraggeber hat diese Vorgänge auch bei Beauftragung Dritter in eigener Verantwortungshoheit zu überwachen.

    Unter https://www.provider-wechsel.de kann der Auftraggeber stets den Bearbeitungsstand seines Domaintransfers beobachten und Verzögerungen und deren Ursache erkennen.

    Fehleintragungen sind unverzüglich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.

    Der Auftraggeber wurde darüber aufgeklärt, dass die Schließung oder der Transfer von Domains nur mit Zustimmung des Domaininhabers erfolgen darf. Im Hinblick auf die Nachweispflicht sollte diese mindestens in Textform erfolgen. Bei unrechtmäßiger Schließung oder Transfer einer Domain kann es zu erheblichen Schadensersatzforderungen kommen.

    Der Auftraggeber wird von Vautron hiermit bevollmächtigt Schließungs- und Domaintransferaufträge selbst durchzuführen, wobei der Auftraggeber Vautron von allen Verpflichtungen und Schadensersatzansprüchen diesbezüglich freistellt.

    Vautron ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Handlungen des Auftraggebers zu überprüfen und die vorgenannte Vollmacht jederzeit zu widerrufen.

    Sollte der Auftraggeber in Zahlungsrückstand geraten und Domainschließungen nicht vornehmen oder vornehmen können, ist Vautron zur Domainschließung berechtigt.

    Vautron ist in diesem Zusammenhang berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, sich mit den Domaininhabern in Verbindung zu setzen und / oder durch Transit- oder ähnliche Verfahren Schadensminderung zu betreiben.

    Restore

    Bei der Einleitung eines Restore ist die Bearbeitungszeit der Registry, die Zeitverschiebung, unsere Bearbeitungszeit sowie Samstag, Sonn- und Feiertage zu berücksichtigen. Die Beauftragung sollte spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Restorefrist erfolgen. Anfallende Kosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

    Renew

    Es gibt über 150 Voll- und teilautomatische Top-Level-Domains, die eine hohe Domainsicherheit garantieren. Manuelle Top-Level-Domains, (Exoten), werden in der Regel von kleinen Registrys verwaltet, die oft schwer oder gar nicht erreichbar sind.

    Wichtige Internetpräsenzen sollten nicht über die vorstehend beschriebenen Exoten - Domains betrieben werden. Hier ist ein Verlust der Domain, insbesondere beim Renew zu befürchten. Eine Haftung für den Domainverlust kann Vautron nicht übernehmen, da dies nicht in Ihrem Einflussbereich liegt.

  12. Kündigung

    Die Kündigungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsabschlüssen. Bei Domains gelten die jeweilig einschlägigen Registry Bedingungen. Bei einer Schließung oder einem Transfer einer Domain, muss der Auftrag mindestens 48 Stunden vorher bei Vautron eingegangen sein.

    Beauftragt der Auftraggeber bei Kündigung die Löschung der Domain nicht mit und stellt auch keine anderweitigen Anträge zur Weiterführung der Domain (z. B. Transferantrag), ist Vautron nach Ablauf der Vertragszeit berechtigt die Domain an die zuständige Vergabestelle zurück zu geben oder löschen zu lassen. Kosten, welche durch fehlende oder fehlerhafte Bestimmung/Anträge des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

    Wird der Vertrag aufgrund einer berechtigten fristlosen Kündigung beendet, sind die Angaben zur weiteren Handhabung der Domain innerhalb von 4 Wochen vom Auftraggeber an Vautron zu übermitteln, bzw. entsprechende Anträge zu stellen. Erfolgt dies nicht innerhalb der 4 Wochenfrist ist Vautron berechtigt die Domain an die zuständige Vergabestelle zurück zu geben oder löschen zu lassen. Eine Pflicht zur Speicherung/Sicherung der Daten der Auftraggeberin trifft Vautron ausdrücklich nicht. Kosten, welche durch fehlende oder fehlerhafte Bestimmung/Anträge des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

    Erst nach dem Wegzug oder Schließung der letzten Domain und nach Ablauf der Kündigungsfrist erlischt das Vertragsverhältnis und die Verpflichtung zur Bezahlung der Servicepauschale.

    Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses kann das Verwaltungssystem und die Gesamtdienstleistung nicht mehr bereit gestellt werden, sodass die gesamten Domains aus der Verwaltung entfernt werden. Einzelne Anweisungen können dann nur noch über den Kundensupport gestellt werden.

    Bei Kündigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist Vautron berechtigt die Forderung mit dem gesamten Vertragsverhältnis an Dritte zu veräußern und/oder zur Beitreibung weiterzugeben.

9. Inhalte, Störungen des Regelbetriebsverhaltens, E-Mail

  1. Vautron ist berechtigt, bei schuldhaften Verstößen des Auftraggebers oder vom Auftraggebers beauftragten Dritten/Vertragspartnern vom Auftraggeber Schadenersatz zu verlangen.

    Sollte es aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers oder vom Auftraggebers beauftragten Dritten/Vertragspartnern zu eingeschränkten Leistungen von Vautron kommen (z. B. Sperre), ist der Auftraggeber nicht zur Minderung oder Einstellung seiner vertraglich geschuldeten Zahlungen berechtigt.

  2. Es ist insbesondere (nicht abschließend) untersagt:

    • die Funktionsweise und/oder den ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste von Vautron zu manipulieren und/oder zu beeinträchtigen oder entsprechende Versuche vorzunehmen;

    • Daten über Vautron hochzuladen oder die Technologie von Vautron in sonstiger Art und Weise zu nutzen, um Inhalte/Bilder zu speichern und/oder zu übermitteln, die gegen das geltende Recht verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte und Designrechte;

    • die Integrität oder Durchführung der Nutzungsleistungen von Vautron zu beeinträchtigen oder zu stören oder die Integrität von Daten Dritter, die mit Hilfe der Nutzungsleistungen gespeichert oder verarbeitet werden, zu beeinträchtigen oder zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die Nutzungsleistungen oder ihre verwandten Systeme oder Netzwerke zu erhalten; oder zu versuchen, ein System-, Netzwerk von Vautron oder einem anderen Kunden zu erforschen, zu scannen oder zu penetrieren oder dessen Anfälligkeit zu testen, oder die Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen von Vautron, entweder passiv oder intrusiv oder durch Social Engineering zu umgehen oder zu verletzen.

    • Malware auf die Technologie von Vautron hochzuladen oder die Nutzungsleistungen nutzen, um Malware zu speichern oder zu übermitteln; Malware sind Programme (Codes, Skripten, aktive Inhalte und sonstige Software), die darauf ausgelegt sind, den Betrieb zu stören oder zu verhindern, Informationen zum Zwecke des Verlusts der Privatsphäre oder einer Datenauswertung zu sammeln oder unbefugten Zugriff auf Systemressourcen zubekommen, oder die anderes missbräuchliches Verhalten aufweisen. Zur Malware gehören Computerviren, Würmer, Trojaner, Spyware, betrügerische Adware, Scareware, Crimeware, Rootkits sowie andere Schadsoftware und -programme;

    • die Leistungen von Vautron für eine Versendung von unerwünschten Massenmails außerhalb ihrer Organisation nutzen oder ihre Nutzung für diese Zwecke gestatten. Der Begriff "unerwünschte Massenmails" umfasst alle gesetzlichen oder gebräuchlichen Definitionen oder das gesetzliche oder gebräuchliche Verständnis dieser Begriffe in der maßgeblichen Rechtsordnung, insbesondere das im amerikanischen CAN-SPAM Act für "gewerbliche elektronische Mailnachrichten" festgelegte Verständnis.

    • die Beeinträchtigung der Dienstleistungen eines anderen Kunden von Vautron herbeizuführen, z. B. durch Mailbomben, Überschwemmung mit Mails, bewusste Versuche der Systemüberlastung sowie (D)DoS Angriffe;

    • ohne Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften Daten, insbesondere sensible Daten gem. Art 9 DSGVO hochzuladen, zu übermitteln oder anderweitig zu verarbeiten.

    • Zahlungskarten Informationen (Payment Card Information (PCI)) unter Verletzung geltender Sicherheitsrichtlinien für Zahlungskarteninformationen oder anderer entsprechender Anforderungen hochzuladen, zu übermitteln oder anderweitig zu verarbeiten.

    • Aufrufe zu Hass, Gewalt, Diskriminierung zu verbreiten, die Verbreitung zu unterstützen und/oder verbreiten zu lassen

    • wettbewerbswidrige Äußerungen zu tätigen

    • das Urheber-, Marken-, Patent- und/oder Designrecht oder andere Schutzrechte eines anderen zu verletzen;

    • das Persönlichkeitsrecht anderer zu verletzen

  3. Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Domainnamen oder Inhalte von Webseiten seiner Kunden einen der aufgeführten Punkte (Ziffer 2.) oder einen anderweitigen gesetzeswidrigen Tatbestand erfüllt, ergreift der Auftraggeber unverzüglich geeignete Maßnahmen, bis hin zur fristlosen Kündigung, um die Rechtsverletzung zu beenden.

    Der Auftraggeber stellt Vautron von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet. Sofern ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers oder eines vom Auftraggebers vertraglich verbundenen Dritten/Kunde vorliegt, ist der Auftraggeber Vautron zudem zum Schadensersatz verpflichtet.

  4. Anzeigen von Rechtsverletzungen, die bei Vautron eingehen, leitet dieser ungeprüft weiter. Eine Verpflichtung zur Information oder Weiterleitung besteht nicht.

  5. Macht ein Dritter geltend, dass Inhalte oder Domains seine Rechte verletzen und/oder gegen geltendes Recht verstoßen und/oder sonstige Verstöße vorliegen, so wird Vautron die entsprechenden Domains und Webseiten zunächst sperren und die Beanstandung an den Auftraggeber weiterleiten. Bis der Sachverhalt rechtskräftig geklärt ist, oder eine Rechtsverletzung nachweislich nicht vorliegt, ist Vautron berechtigt die Domain/Webseite oder den Server gesperrt / nicht abrufbar zu halten. Der Auftraggeber stellt Vautron in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

  6. Jede Nutzung der von Vautron bereitgestellten Hard- und Software ist ausschließlich im vertragsgemäßen Umfang erlaubt. Jeglicher Missbrauch (siehe auch oben), wie maschinelles Auslesen, Grabbing, etc. führt zur sofortigen Zugangssperre und eventuellen weiteren Schadensersatzansprüchen von Vautron. Der Auftraggeber stellt Vautron in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

  7. Vautron behält sich vor, Inhalte, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.

  8. Die Nutzung des Systems und die Echtzeitdomainverwaltung sehen vor, dass die dazugehörigen Server im Rechenzentrum von Vautron gehostet werden.

  9. Der Betrieb von TOR-Servern bzw. Nodes (The Onion Router) oder ähnlicher Anonymisierungsdienste auf den Servern bzw. im Netzwerk der Vautron Rechenzentrum AG ist nicht gestattet und kann zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Dienste führen. Der Auftraggeber stellt Vautron in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist auch im Falle der Sperrung zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

10. Gewährleistung der Betriebssicherheit von Servern

Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, Systeme zu verwenden, die die Netzsicherheit von Vautron nicht gefährden.

Vautron ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Server des Auftragsgebers nach Schwachpunkten zu überprüfen und von ihr erkannte Schäden diesbezüglich zu beseitigen.

Selbst wenn Vautron eine entsprechende Kontrollmaßnahme vornimmt, entbindet dies den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung sein System jeweils auf den neusten Sicherheitsstand zu halten.

11. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

  1. Vautron kann nicht garantieren, dass die Domain oder der Server jederzeit ohne Verzögerung, Unterbrechung oder sonstiger Störung erreichbar ist.

    Die Ursachen für Störungen können vielfältig sein. Ursachen können zum Beispiel in dem benutzten Netzwerk liegen, Sicherheitseinstellungen der benutzten Systeme (z. B. Firewall), Hardwareprobleme, fehlende Systemvoraussetzungen, die Internetverbindung, Netzausfälle oder Netzüberlastungen, Störungen in der Stromversorgung oder durch Einschränkung bis hin zur Abschaltung der Systeme von Vautron aufgrund Systemstörungen.

  2. Vautron haftet nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen aufgrund von Faktoren, auf die sie keinen direkten Einfluss hat, insbesondere höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Erdbeben, Streik, Feuer, Wasserschaden, Sabotage, Terrorismus, Amoklauf und Pandemien etc..

    Dies gilt auch für Verzögerungen, Unterbrechungen oder Störungen die bei Vautron aufgrund rechtswidriger Handlungen von außen eingetreten sind, oder systembedingt durch notwendige Reparaturen, Updates, Programmierungen und/oder Wartungsleistungen eintreten, sofern diese Zeiten den üblichen Rahmen nicht unzumutbar überschreiten.

  3. Ausschließlich der Auftraggeber und/oder seine Kunden haften für die von Ihnen veröffentlichten/gespeicherten/verlinkten/eingebundenen/genutzten Inhalte der von Vautron zur Verfügung gestellten Dienste. Eine Haftung von Vautron ist insoweit ausgeschlossen und der Auftraggeber wird Vautron von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich freistellen und die Kosten der ordnungsgemäßen Verteidigung (z. B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten etc.) tragen.

  4. Darüber hinaus ist die Haftung von Vautron auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt mit der Ausnahme der Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, Verluste oder Schäden, deren Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen von Vautron zugrunde liegen, Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz, sowie Verstößen gegen sonstige unabdingbare gesetzliche Regelungen.

  5. Sofern der Sachverhalt nicht unter die benannte Ausnahme fällt (Siehe Ziffer 4.) haftet Vautron insbesondere nicht für mögliche Ausfälle, Gewinnverluste, Beschädigung oder Imageschäden.

  6. Bei Verlust von Daten (einschließlich Programmen) haftet Vautron nur für denjenigen Aufwand welcher zur Wiederherstellung notwendig ist/wäre, wenn der Auftraggeber seiner vertraglichen Pflicht zur Vorhaltung einer Sicherungskopie nachgekommen ist/wäre.

  7. Soweit der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird die Haftung von Vautron, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf das doppelte vertraglich geschuldete Jahresentgelt des Auftragsgebers. Die Höhe des Jahresentgelt bestimmt sich nach dem im Zeitpunkt des Schadenseintritts geschlossenen Verträgen.

  8. In den Fällen einer kostenlosen Bereitstellung von Leistungen durch Vautron, wie Nameservice, Tools, Software, etc. ist ein Schadenersatz grundsätzlich ausgeschlossen, mit der Ausnahme der Haftung für Todesfälle oder Personenschäden, Verluste oder Schäden, deren Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln/Unterlassen von Vautron zugrunde liegen, Verstöße gegen das Produkthaftungsgesetz, sowie Verstößen gegen sonstige unabdingbare gesetzliche Regelungen. Die Nutzung durch den Auftraggeber erfolgt hierbei in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.

12. Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.

13. Sonstige Bestimmungen

 

  1. Auf alle Verträge zwischen Vautron und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung.

  2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen (B2B) zwischen Vautron und dem Auftraggeber ist der Sitz von Vautron. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen örtlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.